Die Verpackungsgruppen (VG) I, II und III stehen für eine transportrechtliche Einteilung von Gefahrgütern. Bei VG I handelt es sich um Stoffe mit hoher Gefahr. VG II signalisiert Stoffe mit mittlerer Gefahr, VG III signalisiert Stoffe mit geringer Gefahr. Für die Beförderung gefährlicher Güter werden Umschließungen verwendet, die besonders sicher sein müssen. Da der Transport gegebenenfalls weltweit erfolgt, wurden internationale Regelwerke geschaffen, welche diese Sicherheitsanforderungen festlegen. Hier wird unter anderem beschrieben, wie sich die einzelnen Umschließungen voneinander abgrenzen, aus welchen Materialien sie hergestellt werden dürfen, wie die Umschließungen gebaut werden müssen und welche Prüfungen erforderlich sind. Ferner ist festgelegt, dass die Herstellung nach einem Qualitätssicherungsprogramm (QSP) erfolgen muss und dass Umschließungen von einer kompetenten Stelle/Behörde zugelassen werden müssen.
Abb. 7.17: beispielhafte Verpackung von Gefahrgütern (Quelle: New Africa – stock.adobe.com)