Die Betriebsanleitung muss für den Bediener jederzeit zugänglich an der Maschine greifbar sein. Die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Während des Arbeitsablaufes dürfen keine weiteren Personen in den Arbeitsbereich eintreten oder eingreifen. Ein Messerwechsel darf nur von speziell geschultem Personal ausgeführt werden.